Eintragung im Zivilregister (Erwerb) und Entlassung aus der Staatsangehörigkeit (Ausbürgerung)

Unsere Kanzlei bietet Rechtsberatung und Unterstützung bei allen Verfahren bezüglich Staatsbürgerschaft und ermöglicht unseren Kunden, die Rechte zu genießen, die ihnen zustehen.

Ein Großteil der kosovarischen Diaspora muss im kosovarischen Zivilregister neu eingetragen werden, um ihre Rechte als kosovarische Staatsbürger geniessen zu können, da eine grosse Anzahl der alten Geburtsurkunden während des letzten Krieges im Kosovo zerstört oder gestohlen wurden. Unsere Kanzlei bietet juristische Assistenz für die kosovarische Diaspora, welche die kosovarische Staatsbürgerschaft erwerben möchte.

Wir bieten auch Rechtsberatung für Nichtstaatsangehörige an, die ihren Aufenthaltsrecht im Kosovo etabliert haben und das Recht haben kosovarische Bürger zu werden, oder für Personen, die Familienbeziehung im Kosovo haben.

Entlassung aus der Staatsangehörigkeit (Ausbürgerung)

Ein kosovarischer Bürger kann Staatsbürger mehr als eines Landes sein, und viele Staatsbürger haben eine doppelte Staatsbürgerschaft. In einigen Ländern ist die doppelte Staatsbürgerschaft jedoch nicht zulässig, und viele kosovarische Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in solchen Ländern haben, beantragen eine Entlassung aus der kosovarischen Staatsangehörigkeit, um die beabsichtigte Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Unsere Kanzlei bietet den Mandanten während des gesamten Verfahrens bis zur Entlassung aus der Staatsangehörigkeit Rechtsberatung an.

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